|
Um eine gerechte Aufteilung des Fondsvermögens auf einzelne Anleger sicherzustellen muss ein Preis, zu dem der Anleger investiert, festgelegt werden. Ein Fondsanleger erwirbt beim Kauf von Fondsanteilen also Anteile am gesamten Fondsvermögen zu einem aktuell bestimmten Anteilspreis. Bei der Auflage eines Fonds wird ein einmalig ein Anfangskurs festgelegt, der sich danach jedoch börsentäglich ändert. Dieser sogenannte Anteilswert oder Anteilspreis, setzt sich aus den aktuellen Kursen der enthaltenen Wertpapiere, den sonstigen Vermögensgegenständen und den liquiden Mitteln des Fonds zusammen.
Im Anteilswert verrechnet sind auch Gebühren für den Kauf und Verkauf der Wertpapiere, Depotbankvergütungen und Verwaltungsgebühren. Das Fondsvermögen wird von einer Depotbank verwahrt, die dann auch verpflichtet ist börsentäglich den Wert des Fondsvermögens festzustellen und zu veröffentlichen.
Dazu zählt auch die Auflistung aller Wertpapierpositionen zu aktuellen Kursen und dem Anteil am Fondsvermögen. Aus dem bewerteten Fondsvermögen wird dann ein aktueller Anteilswert berechnet. Um den Anteilswert zu berechnen wird das Fondsvermögen durch die Anzahl der bisher ausgegebenen Anteile geteilt. Im Gegensatz zum Aktienhandel an der Börse haben Kauf- und Verkaufsaufträge von Fondsanteilen keinen Einfluss auf den Anteilspreis, sondern werden erst ausgeführt wenn der aktuelle Anteilswert festgestellt.
|