Nachdem Faktoren wie beispielsweise eine kontinuierlich steigende Lebenserwartung, eine stagnierende oder gar rückläufige Geburtenrate oder Zeiten mit hoher Arbeitslosigkeit dazu führen, dass das Rentenniveau auf lange Sicht voraussichtlich sinken wird, hat der Gesetzgeber das sogenannte 3-Schichten-Modell entwickelt, das die Versorgung im Alter darstellt. Hintergrund hierzu ist, wenn auch sehr vereinfacht erklärt, dass die Anzahl der auszuzahlenden Renten immer weiter steigt, während die Einnahmen der gesetzlichen Rentenkasse gleich bleiben oder sinken.
Das 3-Schichten-Modell besteht aus der Basisversorgung als erste Schicht, der Zusatzversorgung als 2. Schicht und der privaten Altersvorsorge als 3. Schicht. Die Basisversorgung bezeichnet die Leistungen, die der Versicherte im Alter aufgrund von erworbenen Anwartschaften erhält. Somit gehören hierzu die gesetzliche Rente für Arbeitnehmer, die Basisrente für Selbstständige sowie die Leistungen durch die berufständische Versorgung und die landwirtschaftlichen Alterskassen. Die zweite Ebene, die Zusatzversorgung, beinhaltet die betriebliche Altersversorgung sowie die staatliche geförderte Riester-Rente.
Eine immer wichtigere Bedeutung kommt jedoch der dritten Schicht, der privaten Altersvorsorge zu. Hier zählen alle die Produkte und Anlagen, die der späteren Versorgung im Alter dienen, beispielsweise private und fondsgebundene Rentenversicherungen, aber auch Lebensversicherungen oder Immobilien. Dabei sind die Prinzipen der Renten- und der Lebensversicherung durchaus miteinander vergleichbar. Während der Ansparphase zahlt der Versicherungsnehmer Beiträge, die verzinslich angespart und im Alter als monatliche Zusatzrente oder als einmalige Kapitalleistung ausbezahlt werden. Die Unterschiede liegen darin, dass die Rentenversicherung primär auf den Erlebensfall fokussiert ist, während die Lebensversicherung auch den Todesfall berücksichtigt und somit auch als Absicherung der Hinterbliebenen dient. Das wesentliche Merkmal einer fondgebundenen Rentenversicherung ist die nichtgarantierte Versicherungsleistung. Da die einbezahlten Beiträge in Wertpapieren angelegt werden, ergibt sich die Ablaufleistung ausschließlich aus der Wertentwicklung der Anlagepapiere, wobei der Versicherte das Risiko hierfür trägt, bei einer positiven Entwicklung jedoch deutlich höhere Renditen erzielen kann.